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BGH, 08.11.1957 - 5 StR 517/57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.04.1951 - 1 StR 101/51
Auszug aus BGH, 08.11.1957 - 5 StR 517/57
Indes bleibt die Verletzung des allgemeineren Gesetzes als Tatsache bestehen und kann als solche nicht völlig außer acht gelassen werden (vgl. BGHSt 1, 152, 155 [BGH 24.04.1951 - 1 StR 101/51], wo ausgesprochen ist, daß die Mindeststrafe des schuldhaft verletzten milderen Strafgesetzes auch im Falle der Gesetzeseinheit nicht unterschritten werden darf). - RG, 04.11.1912 - III 714/12
Unter welchen Voraussetzungen können unzüchtige Handlungen, die mit einer Person …
Auszug aus BGH, 08.11.1957 - 5 StR 517/57
Wurde aber durch die tatsächlich geschehene, wenn auch rechtlich nicht auftretende fortgesetzte tätliche Beleidigung die fortgesetzte Unzucht mit Abhängigen verübt, so liegt Tateinheit vor (so außer dem von der Revision angeführten Urteil RGSt 46, 301, 303 auch RG HRR 1937, 1133, ferner BGH LM StGB § 73 Nr. 22).
- BGH, 30.01.1959 - 4 StR 482/58
Rechtsmittel
Ist nun der Täter mit seiner Beleidigung über den Angriff auf die Geschlechtsehre nicht hinausgegangen, ist der Unrechtsgehalt seines Handelns also geringer, so kann sich dies auf die rechtliche Beurteilung nicht ungünstiger auswirken, als wenn er mehr verwirklicht hätte (so im Ergebnis BGH 5 StR 517/57, Urteil vom 8. November 1957).